DIE FRAGE DER ZULASSUNG DER FRAU ZUM ALTARDIENST


3. Kurzer Blick auf die Geschichte dieser liturgischen Ordnung in der Kirche


a. Die grundlegenden Prinzipien


In der Geschichte der liturgischen Ordnung die Frau und den Altardienst betreffend sto§en wir immer wieder auf zwei Pupnkte, die schon im Alten und Neuen Testament festgelegt sind:


1. Das Heiligtum als geheiligter Ort ist ausschlie§lich den schiedenen Klassen des Klerus vorbehalten.
2. Die Frauen haben dort keinen Zutritt, und die BegrŸndung dieses Verbotes unterschiedet sich von der BegrŸndung des Verbots fŸr die MŠnner, denn fŸr die letzteren gibt es Ausnahmen.


Ich glaube, das Hauptproblem dieser Angelegenheit liegt darin, da§ die tieferen BeweggrŸnde der Kirche nicht immer klar oder nur unvollstŠndig formuliert wurden, und viele Frauen manchmal nur einen diffusen Eindruck der Frustration haben. Aber genau wie fŸr die moralischen Gesetze liegt der Ursprung des unverŠnderlichen Verhaltens der Kirche auch in dieser Frage im Plan der gšttlichen Liebe fŸr die Kirche. Ohne die Erinnerung an diese Wahrheit kann es hier keine wirkliche innere Freiheit geben. Das Verbum hupotassestai (sich unterordnen), das im Neuen Testament hŠufig vorkommt, drŸckt nicht nur ein spirituelles Verhalten der Verehrung und der Selbsthingabe an Gott und danach auch an jede menschliche Kreatur aus, auch so verstanden, da§ jeder "seinen ihm genau entsprechenden Platz in einer von Gott festgesetzten Hierarchie einnimmt, sich auf seinem Rang in der Schšpfung befindet."(14) Albert Vanhoye, SekretŠr der pŠpstlichen Bibelkommission, schreibt ebenfalls in diesem Sinn in einem Artikel in franzšsischer Sprache, der vor kurzem im Osservatore Romano erschien unter dem Titel: "Das Neue Testament und die Nichtzulassung der Frauen zum Priesteramt".(15)


Darin sagt er, indem er den Hl. Paulus zitiert (Ršm. 12,2), man mŸsse achtgeben, sich nicht dieser Welt anzugleichen. Im mystischen Leib Christi mu§ jedes Glied die ihm von Gott zugedachte Rolle spielen, soda§ der Gleichheitsanspruch nicht vereinbarl ist mit der echten NŠchstenliebe. Das Neue Testament zeigt, da§ die fundamentale Gleichwertigkeit aller Getauften nicht automatisch verlangt, da§ die den Frauen in der Kirche anvertrauten Funktionen identisch sein mŸssen mit denen der MŠnner. Deshalb sagen auch die oben erwŠhnten Apostolischen Konstitutionen, da§ es fŸr die Frau "gegen die Natur" (para phusin; Const. Apost. III, 9,3, Sources ChrŽtiennes (SC), 329, p. 145) sei, das Priesteramt auszudrŸcken. Der Autor fŸgt hinzu, der Herr "hat uns zu diesem Punkt nichts vorgeschrieben oder schriftlich Ÿberliefert, weil er in seiner Eigenschaft als Schšpfer der Natur und Gesetzgeber der Kirche die Ordnung der Natur und das deshalb angemessene Verhalten als selbstverstŠndlich voraussetzt." Unser Autor nennt dies andernorts (III, 11,3) die "harmonische ekklesiastische Disposition". Alle diese antiken oder zeitgenšlssischen Autoren vergegenwŠrtigen usn das, was man das ontologische Mysterium der Schšpfung nennen kann, an dem auch die Kirche selbst nicht rŸhren darf, ohne in Gefahr zu kommen, ihr GebŠude zu beschŠdigen. Wir werden im Folgenden noch sehen, wie es mšglich ist, durch Treue zur Tradition noch weiter voranzuschreiten in der Erkenntnis des Mysteriums des Schšpfungswerkes. Aber kehren wie vorerst zur Geschichte der Ordnung der Kirche in diesem Punkt zurŸck.


b. Fakten und Gesetze


†ber die Geschichte der kirchlichen Ordnung, die die Frau vom Heiligtum fernhŠlt, findet sich eine exzellente Darstellung in dem schon oben genannten Artikel von A. G. Martimort.. Die grundsŠtzliche Aussage seiner Studie ist schon im ersten Satz ausgedrŸckt: "Es ist ein Faktum, da§ in der Tradition der Kirche der Dienst am Altar strikt den MŠnnen vorbehalten war." Er erwŠhnt nun zwei Ausnahmen - soferne man diese Ÿberhaupt so bezeichnen kann - fŸr Frauenklšster, deren Kalusur sehr streng ist und die sich oft in einsamen Gegenden befinden, soda§ weder ein Priester noch ein Diakon in der NŠhe ist. Die Oberin darf das Allerheiligste aus dem Tabernakel nehmen und ihren Mitschwestern oder Kindern die Kommunion spenden, aber sie darf dies nicht am Altar tun. Sie darf unter den gleichen Voraussetzungen auch den Kelch vorbereitenh, aber nicht am Altar, sondern im diakocon, das man heute im Okzident Sakristei nennt. FŸr mehr Details lese man direkt im Artikel nach. Wenn man die Schriften mancher Historiker Ÿber die ersten Jahrhunderte der Kirchengeschichte liest, so scheint es, da§ der Zutritt zum Heiligtum nicht nur den Frauen verboten war, sondern auch MŠnnern, die nicht dem Klerus angehšrten. Eine Dokumentation zu diesem Thema findet man in dem klassischen Buch De Ecclesiae ritibus ("†ber die Riten der Kirche") von Edmond MartŽne.(16)
Man beachte dazu auch den Absatz "Kanzel" des Dicitionnaire d'ArchŽologie ChrŽtienne et de Liturgie (DACL): Es handelt sich um ein Gitter oder eine Balustrade, die den Zugang zum Heiligtum beschrŠnkt. Die Kanzeln hatten nicht nur die Aufgabe, die Menge davon abzuhalten, bis ganz zum Altar zu kommen, sie waren dazu bestimmt, ohne Ausnahme all jene fernzuhalten, die nicht dem Klerus angehšrten und daher nicht das Recht hatten, den dem Heiligtum vorbehaltenen Bereich zu betreten. (DACL II, 1827) Auch in der Kirchengeschichte von ThŽodoret dem Syrer (393 - 466) findet sich dazu eine sehr signifikante Passage (V, 17; PG 82, 1235) Das gleiche Faktum wird in etwa derselben Epoche auch von SozomZ«ne Ÿberliefert. Kaiser Theodosius, der wegen seiner Vergehen in Thessaloniki streng zur Ordnung gerufen wurde, nahm den Tadel an und kam, dem Grauch gemŠ§, nach Mailand, um im Heiligtum ein Opfer zu bringen. Als er wŠhrend der Feier der Heiligen Geheimnisse im Heiligtum bleiben wollte, lie§ ihn der gro§e Ambrosius durch seinen Archidiakon ermahnen: "Das Innere des Heiligtums, Exzellenz, ist den Priestern vorbehalten, andere haben dort keinen Zutritt. Verlasse das Heiligtum und halte Dich bei den anderen auf. Der Purpur mag Kaiser machen, aber er macht keine Priester."


Unter den sieben Deklarationen der Konzilien und Synoden weise ich auf den Kanon 44 des Konzils von Laodicea (380 - 381) hin: "Frauen dŸrfen sich dem Altar nicht nŠhern" (thusiasterion, griechisch, kann sowohl Altar auch auch Heiligtum bedeuten). Das gleiche Konzil untersagt im Kanon 19 all jenen den Zutritt zum Heiligtum, die nicht Priester sind. Das Konzil von Trullo (692) oder Quinisextus sagt im Kanon 69: "Einem Laien ist der Zutritt zum Heiligtum (griech., oder Altar) nicht erlaubt." Eine Ausnahme gibt es fŸr den Kaiser unter der Voraussetzung, da§ er dort nicht verweilt. FŸr diese Ausnahmen werden manchmal zwei ErklŠrungen vorgeschlagen: Zum einen kšnnte man sie als eine typisch orientalische Schmeichelei des Klerus gegenŸber der weltlichen Macht halten, zum anderen fŸr ein Zeichen des Respekts fŸr jemanden, der mit dem heiligen Chrisam gesalbt wurde.(18)


Von Martimort Ÿbernehme ich die ErwŠhnung eines bedeutsamen Briefes des Papstes Gelasius aus dem Jahre 494 an die Bischšfe SŸditaliens und Siziliens. Hier eine †bersetzung: "Mit Sorge haben wir von der gro§en Mi§achtung erfahren, die man den Heiligen Geheimnissen entgegenbringt. Man geht soweit, Frauen zu ermutigen, am Heiligen Altar zu dienen und alles zu tun, was den MŠnnern vorbehalten ist, aber ihrem Geschlecht nicht entspricht." Nachdem er noch viele landere Texte zitiert, kommt Martimort zu dem Schlu§: "Es scheint, da§ das wahre Motiv, welches immer schon die Frauen vom Altar fernhielt, jene Verbindung ist, die schon in den Augen des Hl. Cyprian (258 als MŠrtyrer gestorben) zwischen den niederen Diensten und dem Priesteramt besteht und die aus diesen Diensten Ÿbliche Vorstufen zum Priestertum werden lie§." In einem seiner Briefe spricht der Hl. Cyprian zum Beispiel vom Lektorat als einem Amt, das den Weg zu hšheren Weihen ebnet.
Werden nicht aus diesem Grund Knaben und erwachsene MŠnner instinktiv Kleriker genannt, obwohl sie weder Weihe noch Einsetzung empfangen haben, die nur MŠnnern anvertraut werden kšnnen? "Diese Verbindung zwischen dem Dienst am Altar und dem Priesteramt wurde daher in der liturgischen und kanonischen Tradition seit der Antike konstant beachtet." (Martimort, ibd.) Diese Anmerkung gibt jedoch nicht die tiefere BegrŸndung dafŸr an


c. JŸngste Dokumente


Die folgenden Texte sind seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil veršffentlicht worden. Zuerst handelt es sich um die Instruktion Liturgicae Instaurationes vom 5. September 1970 zur richtigen Anwendung der Konstitution Sacrosanctum Concilium auf die Liturgie. Unter Nr. 7 steht hier zu lesen: "GemŠ§ den traditionellen Regeln der Kirche ist es den Frauen (jungen MŠdchen, verheirateten Frauen, Ordensfrauen) nicht erlaubt, dem Priester in Kirchen, HŠusern, geistlichen Gemeinschaften, Kollegien und weiblichen Institutionen am Altar zu dienen."(19) Man beachte besonders die Berufung auf die Tradition der Kirche! Am 15. August 1972 wurden zwei weitere Texte veršffentlicht, die oben bereits erwŠhnt wurden: Erstens das Motu proprio Ministeria Quaedam. Dort ist unter Nr. 7 zu lesen: "GemŠ§ der ehrwŸrdigen Tradition der Kirche ist das Amt des Lektors oder Akolyten dem Mann vorbehalten." Das Motu proprio Ad Pascendum gibt hiefŸr den Grund an, da§ nŠmlich diese beiden €mter normalerweise auf das Diakonat und das Priestertum vorbereiten, welche den MŠnnern vorbehalten sind: "Die Kandidaten sowohl zum permanenten als auch zum transitorischen Diakonat sowie die Priesteramtskandidaten mŸssen, wenn dies nicht schon geschehen ist, das Amt das Lektors und Akolyten empfangen und wŠhrend einer angemessenen Zeit ausŸben, um so besser vorbereitet zu sein auf ihren zukŸnftigen Dienst am Wort Gottes und den Dienst am Altar." Das hei§t ganz klar, da§ es nach dem Willen Gottes eine geheimnisvolle Verbindung gibtk zwischen dem Logos Christus, dem schšpferischen und erleuchteten Wort, und der Tatsache, da§ es der Mann und Priester ist, der das Wort Gottes in der Kirche verkŸndet, einen Verbindung zwischen Christus, der zugleich Priester, Altar und Opferlamm ist (ršmisches Missale, šsterliche PrŠfation V), und dem Faktum, Mann zu sein.


Wir sprechen hier nicht von der Rangordnung in der Heiligkeit, in der Maria und Josef den ersten Platz einnehmen, ohne das Priesteramt ausgeŸbt zu haben, sondern von der Rangordnung in der Hierarchie, der Unterweisung und FŸhrung, die Christus fŸr seine Kirche gewollt hat, um der Heiligung zu dienen (Joh. 10, 7) und die nicht vergehen wird (vgl. 1 Kor. 14)


Das entscheidende Argument der oben zitierten Deklaration Inter insignores vom 15. Oktober 1976, nŠmlich da§ Christus nur MŠnner zu seinen Aposteln berufen hat und die Kirche hierin seinem Beispiel folgt, bleibt gŸltig auch fŸr die €mter, die sich von den alten niederen Weihen ableiten. Und auch wenn es sich hier nicht um ein eingesetztes Amt handelte, sieht man doch klar, da§ in den Augen der Kirche der Altardienst der Frau nicht entspricht, deren sehr hohe allgemeine Berufung gemŠ§ dem Plan Gottes von einer anderen Art ist: Ein Abbild Mariens zu sein, das bis zum €u§ersten die Folgen des allgemeinen Priestertums der GlŠubigen zum Ausdruck bringt in der Vereinigung mit Maria, die zum Opfer ihres Sohnes die Zustimmung ihrer Liebe gibt. (Lumen Gentium, 58)


Mu§ ich hier an ein anderes Argument erinnern, das ebenfalls wertvoll fŸr unsere Diskussion zu sein scheint? In Anlehnung an ein Dekret Benedikts XV. vom 8 April 1916, welches die Verehrung eines Bildes veruteilt, das die Jungfrau Maria in priesterlichen GewŠndern darstellt, erklŠrte Kardinal Mery del Val in einem Brief vom 10 MŠrz 1927, da§ die Verehrung der priesterlichen Jungfrau (Virgo Sacerdos) nicht gebilligt werden kšnne und nicht verbreitet werden dŸrfe. Man ging daher in unserer Zeit vom zweideutigen Titel Virgo Sacerdos(20) Ÿber zum Titel Virgo Offerens (die Jungfrau, die opfert, und die sich aufopfert), wie es auch klar in Marialis Cultus (2. Februar 1974, Nr. 20-21) erklŠrt ist. Zwei Texte aus Institutio generalis Missalis Romani(21) mšchte ich anfŸgen: In der Ausgabe von 1970 steht unter Nr. 66 "Wo kein geeigneter Mann vorhanden ist, das Amt des Lektors zu Ÿbernehmen, kann die Bischofskonferenz einer fŠhigen Frau erlauben, an einem Platz au§erhalb des Presbyteriums die Lesungen vorzutragen, die dem Evangelium vorausgehen." Weiters steht unter Nr. 70: "Alle €mter, die au§erhalb des Presbyteriums durchgefŸhrt werden, kšnnen gemŠ§ dem verstŠndigen Urteil des Rektors der Kirche, Frauen anvertraut werden."


In der Ausgabe von 1975 hingegen hat diese Nr. 70 eine etwas andere Form. Nachdem gesagt wird: "Alle €mter, die au§ernhalb des Presbyteriums durchgefŸhrt werden, kšnnen ... Frauen anvertraut werden." fŸgt der korrigierte Text hinzu: "Die Bischofskonferenz kann die Erlaubnis erteilen, da§ eine geeignete Frau die Lesungen vortrŠgt, die dem Evangelium vorangehen, und die FŸrbitten spricht. Sie (die Bischofskonferenz) kann auch noch prŠzisieren, von welchem passenden Ort aus die Frauen das Wort Gottes in der Versammlung der GlŠubigen verkŸndigen sollen." Nach allem, was vorher gesagt wurde, ist es klar, da§ dieser Ort nicht das Presbyterium sein kann.
Aber sehen wir nicht schon eine gewisse Inkongruenz in dieser letzten Bestimmung? Denn schlie§lich ist die VerkŸndigung des Wortes Gottes in der liturgischen Versammlung ein Abbild des Mysteriums von Christus, dem BrŠutigam und Logos, der seine Braut unterweist, und nicht umgekehrt. Auch hier sollte der Symbolismus beachtet werden. Das strenge Wort des Heiligen Paulus: "Die Frau schweige in der Gemeinde" (1 Kor. 14, 34) erklŠrt Paul VI. in seiner Predigt vom 27. September 1970 (siehe Dokumente im Anhang) anlŠ§lich der Erhebung der Hl. Theresia von Avila zur Kichenlehrerin: "Auch heute noch ist die Frau nicht dazu bestimmt, in der Kirche die hierarchischen Funktionen des Lehramtes und des Priesteramtes innezuhaben."


Schlie§lich ist noch zu bemerken, da§ der CIC von 1983 dieses Thema nicht erwŠhnt, wohl aber der alte Codex von 1917, wo es im Kanon 813, ¤ 2, hei§t: "Der Me§diener darf keine Frau sein, mit der Ausnahme, da§ sie dort, wo die Anwesenheit eines Mannes mit einer berechtigten BegrŸndung nicht mšglich ist, von der Ferne antworte und sich in keiner Weise dem Altar nŠhere."


Auch das Missale Romanum von 1962 spricht unter Berufung auf einen sehr alten Text davon, da§ die Frau "nicht bei der Messe dienen kšnne".(22) Wir finden hier eine Konstante in all diesen Rechtsvorschriften: Das Presbyterium mit dem Altar ist der Ort des Mannes Christus, und daher der Ort des Bischofs, des Priesters, des Diakons und des mŠnnlichen Me§dieners. Daraus einen der Frau gemŠ§en Ort zu machen, ist gegen die Natur und die Struktur der Kirche, wie sie Gott gewollt hat, und begŸnstigt sicherlich nicht die Erweckung von Priesterberufen.


(14) vgl. C. Spicq, Les ƒpitres pastorales, Paris 1969, I; man lese dort den sehr interessanten Exkursus 1, S. 385-425, Ÿber "La femme chrŽtienne es ses vertus" ("Die christliche Frau und ihre Tugenden"). Die zietierte Passage stammt aus Notzi 1, S. 391: "In allen diesen Texten drŸckt das Verbum hupotassestai nicht nur ein Verhalten der Verehrung und der Selbsthingabe aus - man mu§ sich fŸr den Herrn jeder menschlichen Kreatur unterordnen (1 Petr. 2,13, vgl. Ršm. 16,16, Eph. 5,21, Phil. 2,; S. Spicq, Les tÿpitres de Saint Pierre - Die Briefe des Hl. Petrus - Paris, 1966, S. 100 ff.) Es handelt sich darum, seinen Platz in einer von Gott festgelegten Hierarchie einzunehmen, seinen Rang in der Schšpfung einzunehmen. Die Liturgie drŸckt diese "Ordnung" in der Verehrung des Schšpfers aus und ist daher notwendigerweise streng, was die jeweilige Art der Beteiligung der Teilnehmer und ihrer Sitten angeht, d.h. die Art ihrer Bekleidung. (Letzteres mšchte ich besonders unterstreichen.)
(15) VollstŠndige Referenz und kurze Zusammenfassung in den Dokumenten im Anhang
(16) Der Chor war den Laien frŸher nicht zugŠnglich (De Ecclesiae ritibus, Buch 1, Nr. 8, S. 335-336, Rouen 1710). Der Zugang zum Altar wie auch zum Heiligtum ist der Frau untersagt (ibd. Nr. 9, S. 336-338)
(17) Nach einigen antiken Schriftstellern der Kirche wird das Heiligtum auf griechisch abata (ein Ort wo man nicht gehen kann, unzugŠnglich fŸr alle, die nicht dem Klerus angehšren) oder auch aduta (ein Ort, den man nicht betreten darf, der nur Klerikern zugŠnglich ist) genannt. Dieses Wort bezeichnet auch bei den VŠtern den tiefen Sinn des Hoheliedes, und den "sens spirituels" der Schrift (vgl. GWH Lampe, A patristic Grek Lexicon, Oxford, 1984) Man beachte auch, da§ in den Kirchen der ersten Jahrhunderte oft eine solea (sol carŽlle) existiert, die als ein Ort beschrieben wird, der unmittelbar vor dem Heiligtum liegt. Dorthin kamen all jene, denen der Zutritt zum Heiligtum untersagt war, d.h. alle GlŠubigen, die nicht dem Klerus angehšrten, um die Hl. Eucharistie zu empfangen. Der Bischof hielt sich dort auf, um den GlŠubigen die Hl. Kommunion zu spenden. Die Solea war aufgrund ihrer heiligen Bestimmung mit Intarsien aus kostbarem marmor geschmŸckt. (Nach Martigny, Dictionnaire des AntiquitŽs ChrŽtiennes, neue Ausgabe, Paris, 1877)
(18) A. G. Martimort gibt keinen Bezug zum Hl. Cyprian an. Man kann die Briefe 38 und 39 aus Correspondance de Saint Cyprian, herausgegeben von L. Bayard, BudŽ, 1925, zitieren sowie die Einleitung S. XLIX - L. Der Hl. Cyprian erzŠhlt das Beispiel des Aurelius, eines ganz jungen Mannes, der sich wŠhrend einer Verfolgung vorbildlich verhielt. Er verdiente es daher, in die hšheren Grade des Klerikerstandes aufgenommen zu werden. Man begann mit dem Amt des Lektors. (Brief 38, 2,1) Dies legt nahe, da§ in den Augen des Bischofs von Karthago das Akolytat, das Amt des Exorzisten und das des Subdiankons zum Klerikerstand gehšrten. Martimort fŸgt noch hinzu: Der Beweis dafŸr, da§ man bei der Zulassung von MŠdchen als Ministrantinnen diese zu liturgischen Dienern macht, liegt darin, da§ man sie wie Akolyten mit Alben bekleidet.
(19)Man kann diesem dossier auch einen Brief des Kardinal James R. Knox, PrŠfekt der Kongregation fŸr den Gšttlichen Kult, vom 23. Juni 1979 hinzufŸgen, wo man liest: "Als Antwort auf ihren Brief vom 12. Diesen Monats, den ich am 22. Erhalten habe, informiere ich sie, da§ es gemŠ§ der Tradition der Kirche nicht erlaubt ist, da§ Frauen, Ordensfrauen oder MŠdchen am Altar dienen. Diese Regelung wurde vorgeschrieben von unserer Instuktion III Liturgica Instaurationes vom 5. September 1970. Nr. 7. Es ist keinerlei neue Anordnung erschienen, die diesen Punkt der liturgischen Ordnung modifizieren wŸrde." Man beachte sowohl in der Instruktion als auch im Brief die Berufung auf die Tradition der Kirche. Man findet den Text der Instruktion in der Documentation Catholique Nr. 1574, S. 1014. Weil es sich um einen Brief privaten Charakters handelt, zitiere ich ihn nur in dieser Fu§note.
(20) Dieser Titel ist zweideutig, weil er nicht unterscheidet zwischen dem geweihten Priesteramt und dem Allgemeinen Priestertum der Getauften. Die GlŠubigen in der Gemeinschaft sahen or allem die erste Bedeutung, die die Kirche zurŸckwies. Weder der Konzilstext noch Marialis Cultis 2i. Feber 1974) noch die 46 neuen Messen zu Ehren der Jungfrau Maria, noch Redemptoris Mater (25. MŠrz 1987) erlauben die Behauptung, Maria hŠtte das Amt des Priesters oder Akolyten ausgeŸbt. Zu den verschiedenen Bedeutungen des Wortes "opfern" siehe die Enzyklica Mediator Dei (1947) von Pius XII.
(21) Unter dem Titel Pour Celebrer La Messe wurde eine offizielle †bersetzung in franzšsischer Sprache vom Institutio Generalis Missalis Romani in der Edition von 1975 von editions CLD publiziert. Sie wurde prŠsentiert von Francois Favreau, Bischof von Nanterre, PrŠsident der "Commission Internationale Francophone Pour Les Traduction Et La Liturgie". Diese †bersetzung verwende ich hier. Man erlebt freudige †berraschungen beim Studium des Textes dieser †bersetzung, der Ungehorsam gegen seine Vorschriften ist jedoch schon seit langem quasi Ÿblich.
(22) "Si non adsit clericus, vel alius deserviens in Missa, vel adsit qui deservire non potest, ut mulier ..." (De Defectibus In Celebratone Missae Occurentibus, X).

Fortsetzung - 6. Teil

 
     
johannes
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EBERHARD
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WAGNER
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