DIE FRAGE DER ZULASSUNG DER FRAU ZUM ALTARDIENST
3. Kurzer Blick auf die Geschichte dieser liturgischen Ordnung
in der Kirche
a. Die grundlegenden Prinzipien
In der Geschichte der liturgischen Ordnung die Frau und den Altardienst
betreffend sto§en wir immer wieder auf zwei Pupnkte, die schon
im Alten und Neuen Testament festgelegt sind:
1. Das Heiligtum als geheiligter Ort ist ausschlie§lich den schiedenen
Klassen des Klerus vorbehalten.
2. Die Frauen haben dort keinen Zutritt, und die BegrŸndung dieses
Verbotes unterschiedet sich von der BegrŸndung des Verbots fŸr
die MŠnner, denn fŸr die letzteren gibt es Ausnahmen.
Ich glaube, das Hauptproblem dieser Angelegenheit liegt darin,
da§ die tieferen BeweggrŸnde der Kirche nicht immer klar oder
nur unvollstŠndig formuliert wurden, und viele Frauen manchmal
nur einen diffusen Eindruck der Frustration haben. Aber genau
wie fŸr die moralischen Gesetze liegt der Ursprung des unverŠnderlichen
Verhaltens der Kirche auch in dieser Frage im Plan der gšttlichen
Liebe fŸr die Kirche. Ohne die Erinnerung an diese Wahrheit kann
es hier keine wirkliche innere Freiheit geben. Das Verbum hupotassestai
(sich unterordnen), das im Neuen Testament hŠufig vorkommt, drŸckt
nicht nur ein spirituelles Verhalten der Verehrung und der Selbsthingabe
an Gott und danach auch an jede menschliche Kreatur aus, auch
so verstanden, da§ jeder "seinen ihm genau entsprechenden
Platz in einer von Gott festgesetzten Hierarchie einnimmt, sich
auf seinem Rang in der Schšpfung befindet."(14) Albert Vanhoye,
SekretŠr der pŠpstlichen Bibelkommission, schreibt ebenfalls in
diesem Sinn in einem Artikel in franzšsischer Sprache, der vor
kurzem im Osservatore Romano erschien unter dem Titel: "Das
Neue Testament und die Nichtzulassung der Frauen zum Priesteramt".(15)
Darin sagt er, indem er den Hl. Paulus zitiert (Ršm. 12,2), man
mŸsse achtgeben, sich nicht dieser Welt anzugleichen. Im mystischen
Leib Christi mu§ jedes Glied die ihm von Gott zugedachte Rolle
spielen, soda§ der Gleichheitsanspruch nicht vereinbarl ist mit
der echten NŠchstenliebe. Das Neue Testament zeigt, da§ die fundamentale
Gleichwertigkeit aller Getauften nicht automatisch verlangt, da§
die den Frauen in der Kirche anvertrauten Funktionen identisch
sein mŸssen mit denen der MŠnner. Deshalb sagen auch die oben
erwŠhnten Apostolischen Konstitutionen, da§ es fŸr die Frau "gegen
die Natur" (para phusin; Const. Apost. III, 9,3, Sources
ChrŽtiennes (SC), 329, p. 145) sei, das Priesteramt auszudrŸcken.
Der Autor fŸgt hinzu, der Herr "hat uns zu diesem Punkt nichts
vorgeschrieben oder schriftlich Ÿberliefert, weil er in seiner
Eigenschaft als Schšpfer der Natur und Gesetzgeber der Kirche
die Ordnung der Natur und das deshalb angemessene Verhalten als
selbstverstŠndlich voraussetzt." Unser Autor nennt dies andernorts
(III, 11,3) die "harmonische ekklesiastische Disposition".
Alle diese antiken oder zeitgenšlssischen Autoren vergegenwŠrtigen
usn das, was man das ontologische Mysterium der Schšpfung nennen
kann, an dem auch die Kirche selbst nicht rŸhren darf, ohne in
Gefahr zu kommen, ihr GebŠude zu beschŠdigen. Wir werden im Folgenden
noch sehen, wie es mšglich ist, durch Treue zur Tradition noch
weiter voranzuschreiten in der Erkenntnis des Mysteriums des Schšpfungswerkes.
Aber kehren wie vorerst zur Geschichte der Ordnung der Kirche
in diesem Punkt zurŸck.
b. Fakten und Gesetze
†ber die Geschichte der kirchlichen Ordnung, die die Frau vom
Heiligtum fernhŠlt, findet sich eine exzellente Darstellung in
dem schon oben genannten Artikel von A. G. Martimort.. Die grundsŠtzliche
Aussage seiner Studie ist schon im ersten Satz ausgedrŸckt: "Es
ist ein Faktum, da§ in der Tradition der Kirche der Dienst am
Altar strikt den MŠnnen vorbehalten war." Er erwŠhnt nun
zwei Ausnahmen - soferne man diese Ÿberhaupt so bezeichnen kann
- fŸr Frauenklšster, deren Kalusur sehr streng ist und die sich
oft in einsamen Gegenden befinden, soda§ weder ein Priester noch
ein Diakon in der NŠhe ist. Die Oberin darf das Allerheiligste
aus dem Tabernakel nehmen und ihren Mitschwestern oder Kindern
die Kommunion spenden, aber sie darf dies nicht am Altar tun.
Sie darf unter den gleichen Voraussetzungen auch den Kelch vorbereitenh,
aber nicht am Altar, sondern im diakocon, das man heute im Okzident
Sakristei nennt. FŸr mehr Details lese man direkt im Artikel nach.
Wenn man die Schriften mancher Historiker Ÿber die ersten Jahrhunderte
der Kirchengeschichte liest, so scheint es, da§ der Zutritt zum
Heiligtum nicht nur den Frauen verboten war, sondern auch MŠnnern,
die nicht dem Klerus angehšrten. Eine Dokumentation zu diesem
Thema findet man in dem klassischen Buch De Ecclesiae ritibus
("†ber die Riten der Kirche") von Edmond MartŽne.(16)
Man beachte dazu auch den Absatz "Kanzel" des Dicitionnaire
d'ArchŽologie ChrŽtienne et de Liturgie (DACL): Es handelt sich
um ein Gitter oder eine Balustrade, die den Zugang zum Heiligtum
beschrŠnkt. Die Kanzeln hatten nicht nur die Aufgabe, die Menge
davon abzuhalten, bis ganz zum Altar zu kommen, sie waren dazu
bestimmt, ohne Ausnahme all jene fernzuhalten, die nicht dem Klerus
angehšrten und daher nicht das Recht hatten, den dem Heiligtum
vorbehaltenen Bereich zu betreten. (DACL II, 1827) Auch in der
Kirchengeschichte von ThŽodoret dem Syrer (393 - 466) findet sich
dazu eine sehr signifikante Passage (V, 17; PG 82, 1235) Das gleiche
Faktum wird in etwa derselben Epoche auch von SozomZ«ne Ÿberliefert.
Kaiser Theodosius, der wegen seiner Vergehen in Thessaloniki streng
zur Ordnung gerufen wurde, nahm den Tadel an und kam, dem Grauch
gemŠ§, nach Mailand, um im Heiligtum ein Opfer zu bringen. Als
er wŠhrend der Feier der Heiligen Geheimnisse im Heiligtum bleiben
wollte, lie§ ihn der gro§e Ambrosius durch seinen Archidiakon
ermahnen: "Das Innere des Heiligtums, Exzellenz, ist den
Priestern vorbehalten, andere haben dort keinen Zutritt. Verlasse
das Heiligtum und halte Dich bei den anderen auf. Der Purpur mag
Kaiser machen, aber er macht keine Priester."
Unter den sieben Deklarationen der Konzilien und Synoden weise
ich auf den Kanon 44 des Konzils von Laodicea (380 - 381) hin:
"Frauen dŸrfen sich dem Altar nicht nŠhern" (thusiasterion,
griechisch, kann sowohl Altar auch auch Heiligtum bedeuten). Das
gleiche Konzil untersagt im Kanon 19 all jenen den Zutritt zum
Heiligtum, die nicht Priester sind. Das Konzil von Trullo (692)
oder Quinisextus sagt im Kanon 69: "Einem Laien ist der Zutritt
zum Heiligtum (griech., oder Altar) nicht erlaubt." Eine
Ausnahme gibt es fŸr den Kaiser unter der Voraussetzung, da§ er
dort nicht verweilt. FŸr diese Ausnahmen werden manchmal zwei
ErklŠrungen vorgeschlagen: Zum einen kšnnte man sie als eine typisch
orientalische Schmeichelei des Klerus gegenŸber der weltlichen
Macht halten, zum anderen fŸr ein Zeichen des Respekts fŸr jemanden,
der mit dem heiligen Chrisam gesalbt wurde.(18)
Von Martimort Ÿbernehme ich die ErwŠhnung eines bedeutsamen Briefes
des Papstes Gelasius aus dem Jahre 494 an die Bischšfe SŸditaliens
und Siziliens. Hier eine †bersetzung: "Mit Sorge haben wir
von der gro§en Mi§achtung erfahren, die man den Heiligen Geheimnissen
entgegenbringt. Man geht soweit, Frauen zu ermutigen, am Heiligen
Altar zu dienen und alles zu tun, was den MŠnnern vorbehalten
ist, aber ihrem Geschlecht nicht entspricht." Nachdem er
noch viele landere Texte zitiert, kommt Martimort zu dem Schlu§:
"Es scheint, da§ das wahre Motiv, welches immer schon die
Frauen vom Altar fernhielt, jene Verbindung ist, die schon in
den Augen des Hl. Cyprian (258 als MŠrtyrer gestorben) zwischen
den niederen Diensten und dem Priesteramt besteht und die aus
diesen Diensten Ÿbliche Vorstufen zum Priestertum werden lie§."
In einem seiner Briefe spricht der Hl. Cyprian zum Beispiel vom
Lektorat als einem Amt, das den Weg zu hšheren Weihen ebnet.
Werden nicht aus diesem Grund Knaben und erwachsene MŠnner instinktiv
Kleriker genannt, obwohl sie weder Weihe noch Einsetzung empfangen
haben, die nur MŠnnern anvertraut werden kšnnen? "Diese Verbindung
zwischen dem Dienst am Altar und dem Priesteramt wurde daher in
der liturgischen und kanonischen Tradition seit der Antike konstant
beachtet." (Martimort, ibd.) Diese Anmerkung gibt jedoch
nicht die tiefere BegrŸndung dafŸr an
c. JŸngste Dokumente
Die folgenden Texte sind seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil
veršffentlicht worden. Zuerst handelt es sich um die Instruktion
Liturgicae Instaurationes vom 5. September 1970 zur richtigen
Anwendung der Konstitution Sacrosanctum Concilium auf die Liturgie.
Unter Nr. 7 steht hier zu lesen: "GemŠ§ den traditionellen
Regeln der Kirche ist es den Frauen (jungen MŠdchen, verheirateten
Frauen, Ordensfrauen) nicht erlaubt, dem Priester in Kirchen,
HŠusern, geistlichen Gemeinschaften, Kollegien und weiblichen
Institutionen am Altar zu dienen."(19) Man beachte besonders
die Berufung auf die Tradition der Kirche! Am 15. August 1972
wurden zwei weitere Texte veršffentlicht, die oben bereits erwŠhnt
wurden: Erstens das Motu proprio Ministeria Quaedam. Dort ist
unter Nr. 7 zu lesen: "GemŠ§ der ehrwŸrdigen Tradition der
Kirche ist das Amt des Lektors oder Akolyten dem Mann vorbehalten."
Das Motu proprio Ad Pascendum gibt hiefŸr den Grund an, da§ nŠmlich
diese beiden €mter normalerweise auf das Diakonat und das Priestertum
vorbereiten, welche den MŠnnern vorbehalten sind: "Die Kandidaten
sowohl zum permanenten als auch zum transitorischen Diakonat sowie
die Priesteramtskandidaten mŸssen, wenn dies nicht schon geschehen
ist, das Amt das Lektors und Akolyten empfangen und wŠhrend einer
angemessenen Zeit ausŸben, um so besser vorbereitet zu sein auf
ihren zukŸnftigen Dienst am Wort Gottes und den Dienst am Altar."
Das hei§t ganz klar, da§ es nach dem Willen Gottes eine geheimnisvolle
Verbindung gibtk zwischen dem Logos Christus, dem schšpferischen
und erleuchteten Wort, und der Tatsache, da§ es der Mann und Priester
ist, der das Wort Gottes in der Kirche verkŸndet, einen Verbindung
zwischen Christus, der zugleich Priester, Altar und Opferlamm
ist (ršmisches Missale, šsterliche PrŠfation V), und dem Faktum,
Mann zu sein.
Wir sprechen hier nicht von der Rangordnung in der Heiligkeit,
in der Maria und Josef den ersten Platz einnehmen, ohne das Priesteramt
ausgeŸbt zu haben, sondern von der Rangordnung in der Hierarchie,
der Unterweisung und FŸhrung, die Christus fŸr seine Kirche gewollt
hat, um der Heiligung zu dienen (Joh. 10, 7) und die nicht vergehen
wird (vgl. 1 Kor. 14)
Das entscheidende Argument der oben zitierten Deklaration Inter
insignores vom 15. Oktober 1976, nŠmlich da§ Christus nur MŠnner
zu seinen Aposteln berufen hat und die Kirche hierin seinem Beispiel
folgt, bleibt gŸltig auch fŸr die €mter, die sich von den alten
niederen Weihen ableiten. Und auch wenn es sich hier nicht um
ein eingesetztes Amt handelte, sieht man doch klar, da§ in den
Augen der Kirche der Altardienst der Frau nicht entspricht, deren
sehr hohe allgemeine Berufung gemŠ§ dem Plan Gottes von einer
anderen Art ist: Ein Abbild Mariens zu sein, das bis zum €u§ersten
die Folgen des allgemeinen Priestertums der GlŠubigen zum Ausdruck
bringt in der Vereinigung mit Maria, die zum Opfer ihres Sohnes
die Zustimmung ihrer Liebe gibt. (Lumen Gentium, 58)
Mu§ ich hier an ein anderes Argument erinnern, das ebenfalls wertvoll
fŸr unsere Diskussion zu sein scheint? In Anlehnung an ein Dekret
Benedikts XV. vom 8 April 1916, welches die Verehrung eines Bildes
veruteilt, das die Jungfrau Maria in priesterlichen GewŠndern
darstellt, erklŠrte Kardinal Mery del Val in einem Brief vom 10
MŠrz 1927, da§ die Verehrung der priesterlichen Jungfrau (Virgo
Sacerdos) nicht gebilligt werden kšnne und nicht verbreitet werden
dŸrfe. Man ging daher in unserer Zeit vom zweideutigen Titel Virgo
Sacerdos(20) Ÿber zum Titel Virgo Offerens (die Jungfrau, die
opfert, und die sich aufopfert), wie es auch klar in Marialis
Cultus (2. Februar 1974, Nr. 20-21) erklŠrt ist. Zwei Texte aus
Institutio generalis Missalis Romani(21) mšchte ich anfŸgen: In
der Ausgabe von 1970 steht unter Nr. 66 "Wo kein geeigneter
Mann vorhanden ist, das Amt des Lektors zu Ÿbernehmen, kann die
Bischofskonferenz einer fŠhigen Frau erlauben, an einem Platz
au§erhalb des Presbyteriums die Lesungen vorzutragen, die dem
Evangelium vorausgehen." Weiters steht unter Nr. 70: "Alle
€mter, die au§erhalb des Presbyteriums durchgefŸhrt werden, kšnnen
gemŠ§ dem verstŠndigen Urteil des Rektors der Kirche, Frauen anvertraut
werden."
In der Ausgabe von 1975 hingegen hat diese Nr. 70 eine etwas andere
Form. Nachdem gesagt wird: "Alle €mter, die au§ernhalb des
Presbyteriums durchgefŸhrt werden, kšnnen ... Frauen anvertraut
werden." fŸgt der korrigierte Text hinzu: "Die Bischofskonferenz
kann die Erlaubnis erteilen, da§ eine geeignete Frau die Lesungen
vortrŠgt, die dem Evangelium vorangehen, und die FŸrbitten spricht.
Sie (die Bischofskonferenz) kann auch noch prŠzisieren, von welchem
passenden Ort aus die Frauen das Wort Gottes in der Versammlung
der GlŠubigen verkŸndigen sollen." Nach allem, was vorher
gesagt wurde, ist es klar, da§ dieser Ort nicht das Presbyterium
sein kann.
Aber sehen wir nicht schon eine gewisse Inkongruenz in dieser
letzten Bestimmung? Denn schlie§lich ist die VerkŸndigung des
Wortes Gottes in der liturgischen Versammlung ein Abbild des Mysteriums
von Christus, dem BrŠutigam und Logos, der seine Braut unterweist,
und nicht umgekehrt. Auch hier sollte der Symbolismus beachtet
werden. Das strenge Wort des Heiligen Paulus: "Die Frau schweige
in der Gemeinde" (1 Kor. 14, 34) erklŠrt Paul VI. in seiner
Predigt vom 27. September 1970 (siehe Dokumente im Anhang) anlŠ§lich
der Erhebung der Hl. Theresia von Avila zur Kichenlehrerin: "Auch
heute noch ist die Frau nicht dazu bestimmt, in der Kirche die
hierarchischen Funktionen des Lehramtes und des Priesteramtes
innezuhaben."
Schlie§lich ist noch zu bemerken, da§ der CIC von 1983 dieses
Thema nicht erwŠhnt, wohl aber der alte Codex von 1917, wo es
im Kanon 813, ¤ 2, hei§t: "Der Me§diener darf keine Frau
sein, mit der Ausnahme, da§ sie dort, wo die Anwesenheit eines
Mannes mit einer berechtigten BegrŸndung nicht mšglich ist, von
der Ferne antworte und sich in keiner Weise dem Altar nŠhere."
Auch das Missale Romanum von 1962 spricht unter Berufung auf einen
sehr alten Text davon, da§ die Frau "nicht bei der Messe
dienen kšnne".(22) Wir finden hier eine Konstante in all
diesen Rechtsvorschriften: Das Presbyterium mit dem Altar ist
der Ort des Mannes Christus, und daher der Ort des Bischofs, des
Priesters, des Diakons und des mŠnnlichen Me§dieners. Daraus einen
der Frau gemŠ§en Ort zu machen, ist gegen die Natur und die Struktur
der Kirche, wie sie Gott gewollt hat, und begŸnstigt sicherlich
nicht die Erweckung von Priesterberufen.
(14) vgl. C. Spicq, Les ƒpitres pastorales, Paris 1969, I; man
lese dort den sehr interessanten Exkursus 1, S. 385-425, Ÿber
"La femme chrŽtienne es ses vertus" ("Die christliche
Frau und ihre Tugenden"). Die zietierte Passage stammt aus
Notzi 1, S. 391: "In allen diesen Texten drŸckt das Verbum
hupotassestai nicht nur ein Verhalten der Verehrung und der Selbsthingabe
aus - man mu§ sich fŸr den Herrn jeder menschlichen Kreatur unterordnen
(1 Petr. 2,13, vgl. Ršm. 16,16, Eph. 5,21, Phil. 2,; S. Spicq,
Les tÿpitres de Saint Pierre - Die Briefe des Hl. Petrus - Paris,
1966, S. 100 ff.) Es handelt sich darum, seinen Platz in einer
von Gott festgelegten Hierarchie einzunehmen, seinen Rang in der
Schšpfung einzunehmen. Die Liturgie drŸckt diese "Ordnung"
in der Verehrung des Schšpfers aus und ist daher notwendigerweise
streng, was die jeweilige Art der Beteiligung der Teilnehmer und
ihrer Sitten angeht, d.h. die Art ihrer Bekleidung. (Letzteres
mšchte ich besonders unterstreichen.)
(15) VollstŠndige Referenz und kurze Zusammenfassung in den Dokumenten
im Anhang
(16) Der Chor war den Laien frŸher nicht zugŠnglich (De Ecclesiae
ritibus, Buch 1, Nr. 8, S. 335-336, Rouen 1710). Der Zugang zum
Altar wie auch zum Heiligtum ist der Frau untersagt (ibd. Nr.
9, S. 336-338)
(17) Nach einigen antiken Schriftstellern der Kirche wird das
Heiligtum auf griechisch abata (ein Ort wo man nicht gehen kann,
unzugŠnglich fŸr alle, die nicht dem Klerus angehšren) oder auch
aduta (ein Ort, den man nicht betreten darf, der nur Klerikern
zugŠnglich ist) genannt. Dieses Wort bezeichnet auch bei den VŠtern
den tiefen Sinn des Hoheliedes, und den "sens spirituels"
der Schrift (vgl. GWH Lampe, A patristic Grek Lexicon, Oxford,
1984) Man beachte auch, da§ in den Kirchen der ersten Jahrhunderte
oft eine solea (sol carŽlle) existiert, die als ein Ort beschrieben
wird, der unmittelbar vor dem Heiligtum liegt. Dorthin kamen all
jene, denen der Zutritt zum Heiligtum untersagt war, d.h. alle
GlŠubigen, die nicht dem Klerus angehšrten, um die Hl. Eucharistie
zu empfangen. Der Bischof hielt sich dort auf, um den GlŠubigen
die Hl. Kommunion zu spenden. Die Solea war aufgrund ihrer heiligen
Bestimmung mit Intarsien aus kostbarem marmor geschmŸckt. (Nach
Martigny, Dictionnaire des AntiquitŽs ChrŽtiennes, neue Ausgabe,
Paris, 1877)
(18) A. G. Martimort gibt keinen Bezug zum Hl. Cyprian an. Man
kann die Briefe 38 und 39 aus Correspondance de Saint Cyprian,
herausgegeben von L. Bayard, BudŽ, 1925, zitieren sowie die Einleitung
S. XLIX - L. Der Hl. Cyprian erzŠhlt das Beispiel des Aurelius,
eines ganz jungen Mannes, der sich wŠhrend einer Verfolgung vorbildlich
verhielt. Er verdiente es daher, in die hšheren Grade des Klerikerstandes
aufgenommen zu werden. Man begann mit dem Amt des Lektors. (Brief
38, 2,1) Dies legt nahe, da§ in den Augen des Bischofs von Karthago
das Akolytat, das Amt des Exorzisten und das des Subdiankons zum
Klerikerstand gehšrten. Martimort fŸgt noch hinzu: Der Beweis
dafŸr, da§ man bei der Zulassung von MŠdchen als Ministrantinnen
diese zu liturgischen Dienern macht, liegt darin, da§ man sie
wie Akolyten mit Alben bekleidet.
(19)Man kann diesem dossier auch einen Brief des Kardinal James
R. Knox, PrŠfekt der Kongregation fŸr den Gšttlichen Kult, vom
23. Juni 1979 hinzufŸgen, wo man liest: "Als Antwort auf
ihren Brief vom 12. Diesen Monats, den ich am 22. Erhalten habe,
informiere ich sie, da§ es gemŠ§ der Tradition der Kirche nicht
erlaubt ist, da§ Frauen, Ordensfrauen oder MŠdchen am Altar dienen.
Diese Regelung wurde vorgeschrieben von unserer Instuktion III
Liturgica Instaurationes vom 5. September 1970. Nr. 7. Es ist
keinerlei neue Anordnung erschienen, die diesen Punkt der liturgischen
Ordnung modifizieren wŸrde." Man beachte sowohl in der Instruktion
als auch im Brief die Berufung auf die Tradition der Kirche. Man
findet den Text der Instruktion in der Documentation Catholique
Nr. 1574, S. 1014. Weil es sich um einen Brief privaten Charakters
handelt, zitiere ich ihn nur in dieser Fu§note.
(20) Dieser Titel ist zweideutig, weil er nicht unterscheidet
zwischen dem geweihten Priesteramt und dem Allgemeinen Priestertum
der Getauften. Die GlŠubigen in der Gemeinschaft sahen or allem
die erste Bedeutung, die die Kirche zurŸckwies. Weder der Konzilstext
noch Marialis Cultis 2i. Feber 1974) noch die 46 neuen Messen
zu Ehren der Jungfrau Maria, noch Redemptoris Mater (25. MŠrz
1987) erlauben die Behauptung, Maria hŠtte das Amt des Priesters
oder Akolyten ausgeŸbt. Zu den verschiedenen Bedeutungen des Wortes
"opfern" siehe die Enzyklica Mediator Dei (1947) von
Pius XII.
(21) Unter dem Titel Pour Celebrer La Messe wurde eine offizielle
†bersetzung in franzšsischer Sprache vom Institutio Generalis
Missalis Romani in der Edition von 1975 von editions CLD publiziert.
Sie wurde prŠsentiert von Francois Favreau, Bischof von Nanterre,
PrŠsident der "Commission Internationale Francophone Pour
Les Traduction Et La Liturgie". Diese †bersetzung verwende
ich hier. Man erlebt freudige †berraschungen beim Studium des
Textes dieser †bersetzung, der Ungehorsam gegen seine Vorschriften
ist jedoch schon seit langem quasi Ÿblich.
(22) "Si non adsit clericus, vel alius deserviens in Missa,
vel adsit qui deservire non potest, ut mulier ..." (De Defectibus
In Celebratone Missae Occurentibus, X).